Folienmensch – Stefan Fellner
Rothenbergstraße 17
4942 Gurten
Österreich

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen Folienmensch – Stefan Fellner, im Folgenden „Folienmensch“, und seinen Kunden.

1.2 Folienmensch erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Textilveredelung, Textildruck, Stickerei, Beschriftung, Folierung, Gravur, Werbetechnik, Gestaltung und damit verbundene Leistungen.

1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Für Verbrauchergeschäfte gelten zusätzlich die jeweils zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


2. Angebote

2.1 Angebote von Folienmensch enthalten die für den jeweiligen Auftrag vorgesehenen Leistungen, Mengen, Preise und – soweit bereits festgelegt – Liefer- bzw. Fertigstellungszeiten.

2.2 Die Gültigkeitsdauer eines Angebots ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

2.3 Während der angegebenen Gültigkeitsdauer gelten die im Angebot genannten Preise und Konditionen, sofern das Angebot vom Kunden innerhalb dieser Frist angenommen wird.

2.4 Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer ist Folienmensch nicht mehr an die darin genannten Preise und Konditionen gebunden. Eine neuerliche Beauftragung kann zu geänderten Preisen oder Konditionen erfolgen.

2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags können zu einer Änderung des ursprünglich angebotenen Preises und der Fertigstellungszeit führen.

2.6 Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


3. Auftrag und Vertragsschluss

3.1 Aufträge können schriftlich, per E-Mail, über Messenger-Dienste wie WhatsApp, telefonisch, persönlich oder in sonstiger nachvollziehbarer Form erteilt werden.

3.2 Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Vereinbarung über die wesentlichen Auftragsinhalte zustande. Dies kann insbesondere durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots, eine telefonische oder persönliche Auftragserteilung oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung erfolgen.

3.3 Bei telefonisch oder persönlich erteilten Aufträgen kann Folienmensch die wesentlichen Auftragsdaten anschließend schriftlich, insbesondere per E-Mail oder Messenger-Dienst, zusammenfassen. Diese Zusammenfassung dient der Dokumentation der getroffenen Vereinbarung und stellt nicht zwingend ein neues Angebot oder eine neuerliche Annahmeaufforderung dar.

3.4 Wurde der Auftrag bereits zuvor verbindlich erteilt, ist eine nochmalige Bestätigung der Zusammenfassung durch den Kunden nicht erforderlich. Weicht die Zusammenfassung von der zuvor getroffenen Vereinbarung ab, hat der Kunde dies möglichst unverzüglich mitzuteilen.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat Folienmensch alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Dateien, Logos, Texte, Namen, Größen, Mengen und sonstigen Vorgaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Angaben richtig und vollständig sind.

4.3 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Angaben, Dateien, Freigaben oder sonstige Mitwirkungen des Kunden fehlen oder verspätet erfolgen, gehen nicht zu Lasten von Folienmensch. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Liefertermine können sich entsprechend verschieben.

4.4 Entstehen aufgrund fehlerhafter oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden zusätzliche Arbeiten oder Kosten, können diese gesondert verrechnet werden.


5. Entwürfe, Korrekturen und Freigaben

5.1 Soweit vor der Produktion ein Entwurf, eine Vorschau oder eine sonstige Darstellung zur Freigabe übermittelt wird, ist der Kunde für die Prüfung dieser Darstellung verantwortlich.

5.2 Insbesondere sind Schreibweisen, Namen, Zahlen, Größen, Farben, Logos, Positionen, Abstände und sonstige inhaltliche Angaben vom Kunden zu prüfen.

5.3 Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die freigegebenen Angaben als Grundlage für die weitere Produktion verwendet werden können.

5.4 Fehler, die bereits in der freigegebenen Vorlage enthalten waren und auf vom Kunden freigegebenen Angaben beruhen, sind von Folienmensch nicht zu vertreten.

5.5 Änderungen nach erfolgter Freigabe können zu zusätzlichen Kosten und einer Änderung des Fertigstellungstermins führen. Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Kosten können verrechnet werden.


6. Gestaltungsleistungen

6.1 Wird Folienmensch mit der Erstellung oder Anpassung eines Designs, Layouts, Logos, Schriftzugs oder einer sonstigen Gestaltung beauftragt, ist die vereinbarte Gestaltungsleistung unabhängig von einer späteren Produktionsbeauftragung zu vergüten.

6.2 Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einen Entwurf erhält, diesen anschließend nicht verwenden möchte oder der Entwurf nicht seinem persönlichen Geschmack entspricht, sofern der Entwurf auf Grundlage der vereinbarten Vorgaben erstellt wurde.

6.3 Die Bezahlung einer Gestaltungsleistung bedeutet nicht automatisch die Übertragung sämtlicher Urheber-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte.

6.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

6.5 Die Übergabe offener bzw. bearbeitbarer Dateien stellt ebenfalls keine automatische Übertragung sämtlicher Rechte dar. Eine weitergehende Rechteübertragung kann gesondert vereinbart und verrechnet werden.


7. Vom Kunden bereitgestellte Textilien und Gegenstände

7.1 Werden Textilien, Kleidungsstücke, Gegenstände oder sonstige Materialien vom Kunden zur Bearbeitung bereitgestellt, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese für die vorgesehene Veredelung grundsätzlich geeignet sind.

7.2 Folienmensch kann nicht bei jedem kundenseitig bereitgestellten Produkt erkennen, aus welchem Material es besteht, welche Beschichtungen vorhanden sind oder wie es auf Hitze, Druck, Chemikalien oder andere Einflüsse reagiert.

7.3 Insbesondere bei unbekannten, beschichteten, empfindlichen oder nicht für die vorgesehene Verarbeitung vorgesehenen Materialien besteht das Risiko, dass sich das Material während der Bearbeitung verändert, beschädigt oder nicht wie erwartet verhält.

7.4 Folienmensch wird die Bearbeitung abbrechen oder ablehnen, wenn bereits vor Beginn der Arbeiten konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine erhebliche Beschädigungsgefahr besteht.

7.5 Kommt es trotz fachgerechter Bearbeitung zu einer Beschädigung, die auf die Beschaffenheit oder mangelnde Eignung des vom Kunden bereitgestellten Gegenstands zurückzuführen ist und die Folienmensch nicht zu vertreten hat, besteht keine Ersatzpflicht von Folienmensch.

7.6 Wird ein kundenseitig bereitgestellter Gegenstand beschädigt und ist dies Folienmensch nicht zuzurechnen, kann Folienmensch nach Möglichkeit eine geeignete Ersatzbeschaffung anbieten. Eine solche Ersatzbeschaffung erfolgt nicht automatisch kostenlos und wird – soweit nicht anders vereinbart – gesondert verrechnet.

7.7 Hat Folienmensch eine Beschädigung zu vertreten, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden unberührt.


8. Materialien, Textilien und Ersatzprodukte

8.1 Folienmensch ist berechtigt, für einen Auftrag geeignete Materialien und Produkte auszuwählen, soweit dadurch die vereinbarte Funktion, Qualität und das vereinbarte Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert werden.

8.2 Ist ein ursprünglich vorgesehenes Produkt oder Material nicht verfügbar, kann Folienmensch nach Rücksprache ein technisch und qualitativ geeignetes Ersatzprodukt anbieten.

8.3 Ist eine geeignete Ersatzlösung nicht verfügbar oder für den Kunden nicht zumutbar, kann der betroffene Teil des Auftrags angepasst oder – soweit erforderlich – storniert werden. Für nicht erbrachte Leistungen wird kein Entgelt verrechnet; bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben davon unberührt.


9. Ausführung, Farben und technische Abweichungen

9.1 Bei Druck, Stick, Folierung, Gravur und anderen Herstellungs- und Veredelungsverfahren können technisch bedingte Abweichungen auftreten.

9.2 Farben können je nach Material, Druckverfahren, Produktionsverfahren und Ausgabegerät unterschiedlich wirken. Insbesondere kann die Darstellung auf Bildschirmen, Displays oder anderen digitalen Darstellungen von der tatsächlichen Farbe des fertigen Produkts abweichen.

9.3 Eine hundertprozentige Übereinstimmung zwischen einer digitalen Vorlage, einem früheren Auftrag und der tatsächlichen Produktion kann daher nicht garantiert werden, soweit dies technisch nicht möglich ist.

9.4 Dies gilt insbesondere bei Nachproduktionen, unterschiedlichen Materialien, unterschiedlichen Produktionsverfahren sowie bei Produkten, die teilweise oder vollständig von externen Lieferanten oder Produktionspartnern gefertigt werden.

9.5 Bei Sonderfarben, Pantone-, RAL-, NCS- oder vergleichbaren Farbangaben kann die tatsächliche Umsetzung je nach Produktionsverfahren vom jeweiligen Referenzfarbton abweichen.


10. Produktionsabweichungen und Stückzahlen

10.1 Bei individuell gefertigten oder veredelten Produkten kann es in begründeten Fällen zu Abweichungen bei Stückzahlen, Positionen oder Ausführung kommen.

10.2 Bei relevanten Abweichungen wird Folienmensch je nach Art und Umfang der Abweichung eine geeignete Lösung anbieten. Dies kann insbesondere eine Nachproduktion, Ersatzlieferung, Gutschrift oder Rückerstattung für betroffene Leistungen umfassen.

10.3 Die konkrete Lösung richtet sich nach Art des Fehlers, Umfang der Abweichung und den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.


11. Liefer- und Fertigstellungszeiten

11.1 Soweit im Angebot ein konkreter Termin ausdrücklich als verbindlicher Fertigstellungs- oder Liefertermin vereinbart wurde, ist dieser maßgeblich.

11.2 Wird lediglich ein voraussichtlicher Zeitraum oder eine ungefähre Fertigstellung angegeben, handelt es sich um eine unverbindliche Einschätzung.

11.3 Wird kein Termin vereinbart, erfolgt die Fertigstellung innerhalb eines für den jeweiligen Auftrag angemessenen Zeitraums.

11.4 Verzögerungen aufgrund fehlender Angaben, fehlender Freigaben, verspäteter Bereitstellung von Materialien oder sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden verlängern die Fertigstellungszeit entsprechend.

11.5 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Folienmensch nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Produktionsausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, verlängern die Fertigstellungszeit angemessen.


12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

12.2 Ob ein Preis als Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer oder als Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

12.3 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.

12.4 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach Rechnungslegung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist.

12.5 Für größere oder individuell beschaffungsintensive Aufträge kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

12.6 Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Mahn-, Inkasso- und sonstige Verzugskosten verrechnet werden.


13. Stornierung und Abbruch von Aufträgen

13.1 Ein bereits erteilter Auftrag kann nicht in jedem Fall kostenfrei storniert oder abgebrochen werden.

13.2 Je nach Bearbeitungsstand können bereits erbrachte Leistungen, Gestaltungsarbeiten, bestellte Materialien, speziell beschaffte Waren und sonstige bereits entstandene Kosten verrechnet werden.

13.3 Wurde mit der Produktion bereits begonnen, können die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten verrechnet werden.

13.4 Kann speziell für den Auftrag beschaffte Ware oder Material nach einer Stornierung nicht anderweitig verwendet oder verwertet werden, können die dadurch entstandenen Kosten verrechnet werden.

13.5 Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrags Eigentum von Folienmensch.

14.2 Soweit gesetzlich zulässig, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bei offenen Forderungen aus mehreren Aufträgen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen bestehen.


15. Abholung und nicht abgeholte Ware

15.1 Wird vereinbart, dass Ware beim Sitz von Folienmensch abgeholt wird, informiert Folienmensch den Kunden, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.

15.2 Wird die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abgeholt, kann Folienmensch den Kunden nochmals zur Abholung auffordern.

15.3 Erfolgt auch nach dieser Aufforderung keine Abholung, kann Folienmensch die Ware auf Kosten des Kunden versenden, sofern dies sinnvoll und möglich ist.

15.4 Für kundenseitig bereitgestellte Textilien oder Gegenstände kann bei längerer Lagerung nach vorheriger Ankündigung ein angemessenes Lagerentgelt verrechnet werden.


16. Pflege und Verwendung

16.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten und veredelten Produkte entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und den von Folienmensch bereitgestellten Pflegehinweisen zu behandeln.

16.2 Die Pflegehinweise des unbedruckten bzw. unveredelten Textils gelten nicht automatisch für das fertig veredelte Produkt. Durch Druck, Stick, Beschriftung oder andere Veredelungsverfahren können sich zusätzliche oder abweichende Pflegeanforderungen ergeben.

16.3 Soweit Folienmensch für die veredelte Ware eigene Pflegehinweise bereitstellt oder am Produkt anbringt, sind diese zu beachten.

16.4 Sind keine Pflegehinweise vorhanden und besteht Unsicherheit darüber, wie das veredelte Produkt gepflegt oder gewaschen werden soll, hat der Kunde vor der Reinigung bei Folienmensch nachzufragen.

16.5 Schäden, die nachweislich durch unsachgemäße Pflege, falsche Reinigung, ungeeignete Waschverfahren oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


17. Reklamationen und Gewährleistung

17.1 Folienmensch erbringt seine Leistungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

17.2 Reklamationen sollen möglichst schriftlich und mit aussagekräftigen Fotos übermittelt werden. Dies erleichtert die Prüfung und eine schnelle Lösung.

17.3 Der Kunde hat Folienmensch die Möglichkeit zu geben, die beanstandete Ware bzw. Leistung zu prüfen und – soweit erforderlich – nachzubessern oder eine andere gesetzlich vorgesehene Abhilfe zu leisten.

17.4 Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Mängelrügepflichten gemäß § 377 UGB.

17.5 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


18. Haftung

18.1 Folienmensch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

18.2 Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

18.3 Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für Personenschäden, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Vorschriften einer Haftungsbeschränkung entgegenstehen.

18.4 Für Schäden an kundenseitig bereitgestellten Gegenständen gilt insbesondere § 7 dieser AGB.


19. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten

19.1 Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Grafiken, Marken, Schriftzügen und sonstigen Inhalten verfügt und deren Verwendung für den jeweiligen Auftrag zulässig ist.

19.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Verwendung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

19.3 Folienmensch ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend auf bestehende Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.

19.4 Wird Folienmensch wegen einer vom Kunden bereitgestellten und auf dessen Wunsch verwendeten Datei oder eines sonstigen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Folienmensch im gesetzlich zulässigen Umfang von daraus entstehenden Ansprüchen frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.


20. Rechte an Folienmensch-Gestaltungen

20.1 Von Folienmensch selbst erstellte Entwürfe, Grafiken, Layouts, Illustrationen, Schriftzüge und sonstige Gestaltungselemente bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum von Folienmensch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

20.2 Die Bezahlung einer Gestaltung oder eines Auftrags führt nicht automatisch zur Übertragung sämtlicher Urheber- oder Nutzungsrechte.

20.3 Umfang und Zweck der Nutzung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

20.4 Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte kann von einer gesonderten Vereinbarung abhängig gemacht werden.


21. Wiederverkäufer und White Label

21.1 Folienmensch arbeitet auch mit Wiederverkäufern, Agenturen und anderen Unternehmen zusammen.

21.2 Bei Wiederverkäuferaufträgen ist grundsätzlich derjenige Vertragspartner von Folienmensch, der den Auftrag erteilt bzw. mit Folienmensch vereinbart.

21.3 Ein Wiederverkäufer kann Leistungen von Folienmensch gegenüber seinem eigenen Kunden weiterverkaufen. Dadurch entsteht zwischen Folienmensch und dem Endkunden des Wiederverkäufers grundsätzlich kein unmittelbares Vertragsverhältnis.

21.4 Soweit vereinbart, können Aufträge neutral bzw. im White-Label-Verfahren produziert und versendet werden.

21.5 Der Wiederverkäufer bleibt für seine Vereinbarungen mit seinem eigenen Kunden verantwortlich.


22. Fotos und Referenzen

22.1 Folienmensch darf fertiggestellte Arbeiten fotografieren und die dabei entstandenen Bilder für die eigene Präsentation und Werbung verwenden, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und als Referenz.

22.2 Dabei dürfen insbesondere fertige Produkte, Veredelungen, Beschriftungen, Logos und deren Ausführung gezeigt werden.

22.3 Die Veröffentlichung erfolgt unter Beachtung gesetzlicher Datenschutz-, Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte. Auf berechtigte Vertraulichkeitsinteressen des Kunden wird angemessen Rücksicht genommen.

22.4 Soll ein Auftrag ausdrücklich vertraulich behandelt oder nicht veröffentlicht werden, hat der Kunde dies möglichst bereits bei Auftragserteilung mitzuteilen.


23. Rücktrittsrecht von Verbrauchern

23.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

23.2 Für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen kein Rücktrittsrecht.

23.3 Soweit für einen konkreten Vertrag ein Rücktrittsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.

23.4 Wird bei einer Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Zustimmungen und Informationen gesondert eingeholt.


24. Datenschutz

24.1 Personenbezogene Daten werden von Folienmensch im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

24.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Folienmensch enthalten.


25. Anwendbares Recht

25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

25.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


26. Gerichtsstand

26.1 Für Verträge mit Unternehmern wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Folienmensch vereinbart.

26.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.


27. Schlussbestimmungen

27.1 Für den jeweiligen Auftrag gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten bzw. wirksam einbezogenen AGB.

27.2 Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Verträge. Bereits geschlossene Verträge bleiben von späteren Änderungen unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zulässig vereinbart wird.

27.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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